Landschaftspflegerischer Begleitplan

Bauherr:
private Bauherren
Leistung:
Fachgutachten zu Bauanträgen

Eingriffsregelung NRW

Der Landschaftspflegerische Begleitplan setzt die Vorgaben des Gesetzgebers zur Eingriffsregelung gem. § 14 BNatSchG bei Bauvorhaben um und ist mit dem Bauantrag im baulichen Außenbereich einzureichen.

Er beschreibt die aktuelle Situation von Natur und Landschaft im Vorhabensbereich, zeigt Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Hinblick auf das geplante Bauvorhaben auf und beschreibt die nicht vermeidbaren Eingriffe und deren Eingriffsfolgen sowie die notwendigen Kompensationsmaßnahmen in Text und Plänen. Wir beraten die Bauherren vor Ort über für sie sinnvolle und landwirtschaftlich nutzbare Ausgleichsmaßnahmen, bevor die Projekte den Naturschutzbehörden vorgelegt werden.